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Im Embryonenschutzgesetz vom 13.12.1990 hat die Bundesregierung den
rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin sehr genau bechrieben. Wenn Sie der
Text im Detail interessiert - fragen Sie uns danach!Ziel des Gesetzes ist es,
den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichem Leben zu regeln und
Mißbrauch jeder Form zu verhindern. So ist beispielsweise festgelegt, daß in der
In-vitro-Fertilisation nur ausgebildete Ärzte arbeiten. Das gibt Ihnen
Sicherheit, vom Spezialisten betreut zu werden.Verboten ist in Deutschland im
Rahmen der IVF-Behandlung die wissentliche Befruchtung von mehr als drei
Eizellen, die Ei- und Samenspende an Dritte sowie die Leihmutterschaft.Auch
Experimente mit Embryonen sind, auch wenn in anderen Ländern zum Teil erlaubt,
bei uns streng verboten.Wir sichern Ihnen daher zu, verantwortlich mit dem
Persönlichsten, was Sie haben, umzugehen: mit Ihren Erbanlagen. So befruchten
wir, nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen, von den gewonnenen Eizellen maximal
drei mit dem Samen Ihres Mannes. Jede befruchtete Eizelle sehen wir als
menschliches Leben an. Wir übertragen sie in Ihre Gebärmutterhöhle. |