Nein. Nach derzeitigem Wissensstand ist die Fehlbildungsrate bei ICSI nicht höher als bei IVF. Lesen Sie hierzu weiter im Deutschen Ärzteblatt.
Weitere Infos zur Kostenübernahme finden Sie hier!
In der Kinderwunschbehandlung werden häufig Medikamente aus anderen Fachgebieten oder von anderen Anwendungen benutzt. Insgesamt ist das Gebiet der Kinderwunschmedizin aber so klein, dass die Pharmafirmen es nicht als lohnend erachten, einige Medikamente für dieses Gebiet offiziell anzumelden. Als Beispiel hier z.B. Heparin, welches in einzelnen Fällen zum Einsatz kommt. Bei einer stärkeren Überstimulation kann Heparin eine der möglichen Komplikationen (Thrombose) verhindern. In der Liste der Krankenkassen taucht diese Indikation aber nicht auf. Eine Verwendung ist daher ein sog. off label use und wird daher nicht erstattet:
Wirkstoff |
Zulassung |
Certoparin 3000-8000 i E (8000 nur tiefe Beinvenenthrombosen) |
1.Peri- und postoperative Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei Patienten mit mittlerem (z.B. Allgemeinchirurgie) oder hohem (z.B. orthopädische Chirurgie) thromboembolischen Risiko. 2. Primärprophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse bei Patienten mit akutem ischämischen Schlaganfall. 3. Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei nicht-chirurgischen Patienten mit einem erhöhten Risiko für VTE und bei Immobilisation aufgrund einer akuten Erkrankung wie beispielsweise akute Atemwegserkrankungen, Herz- und Gefäßerkrankungen, akute infektiöse bzw. entzündliche Erkrankungen, gastrointestinale Erkrankungen oder neurologische Erkrankungen. 4. Antikoagulation bei extrakorporalem Kreislauf während der Hämodialyse. |
Dalteparin |
1.Zur peri- und postoperativen Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei niedrigem oder mittlerem thromboembolischen Risiko - am Operationstag auch bei hohem Risiko Zur Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei internistischen Patienten mit mittlerem oder hohem thromboembolischen Risiko und vorübergehender eingeschränkter Mobilität aufgrund einer akuten Erkrankung (z.B. Herzinsuffizienz, respiratorischen Erkrankungen, schweren Infektionen). 2.Zur Therapie akuter tiefer Venenthrombosen und Lungenembolien, wenn keine thrombolytische oder chirurgische Behandlung indiziert ist. 3.Zur Rezidivprophylaxe venöser Thromboembolien bei onkologischen Patienten. |
Enoxaparin |
1. Prophylaxe venöser thromboembolischer Erkrankungen bei chirurgischen Patienten mit mäßigem und hohem Risiko, insbesondere bei Patienten, die sich einer orthopädischen, allgemeinchirurgischen oder Tumoroperation unterziehen. 2. Prophylaxe einer venösen thromboembolischen Erkrankung bei Patienten mit einer akuten Erkrankung (wie z. B. akutes Herzversagen, Ateminsuffizienz, schwerer Infektionen sowie rheumatischer Erkrankungen) und eingeschränkter Mobilität mit erhöhtem Risiko für eine venöse Thromboembolie. 3. Therapie tiefer Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) unter Ausschluss einer Lungenembolie, die voraussichtlich einer Thrombolysetherapie oder Operation bedarf. 4. Vorbeugung von Blutgerinnseln im extrakorporalen Kreislauf während der Hämodialyse. 5. Akutes Koronarsyndrom: - Therapie der instabilen Angina pectoris und des Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkts (NSTEMI) in Kombination mit oraler Gabe von Acetylsalicylsäure, - Therapie des akuten ST-Hebungs-Myokardinfarkts (STEMI) einschließlich bei Patienten, die medikamentös oder zunächst medikamentös mit nachfolgender perkutaner Koronarintervention (PCI) versorgt werden. |
Nadroparin |
- Perioperative Thromboseprophylaxe: -- Peri- und postoperative Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei Patienten mit niedrigem, mittlerem oder hohem thromboembolischen Risiko. -- Peri- und postoperative Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei Patienten mit größeren orthopädischen Operationen (z. B. elektiven Hüftoperationen). - Therapie tiefer Venenthrombosen. - Thromboseprophylaxe und Gerinnungshemmung bei extrakorporalem Kreislauf während der Hämodialyse und Hämofiltration. |
Reviparin |
1. Zur peri- und postoperativen Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei Patienten mit niedrigem oder mittlerem thromboembolischem Risiko (z.B. Allgemeinchirurgie). 2. Zur Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei traumatisierten, immobilisierten Patienten mit mittlerem thromboembolischem Risiko (immobilisierende Verbände, z.B. nach Frakturen der Extremitäten, Achillessehnenruptur). |
Tinzaparin |
1. Zur Behandlung von Venenthrombosen und thromboembolischen Erkrankungen einschließlich tiefer Venenthrombosen und Lungenembolien bei Erwachsenen. 2. Langzeitbehandlung venöser Thromboembolien und Rezidivprophylaxe bei erwachsenen Patienten mit aktiver Tumorerkrankung. |
Die Datenlage für das schwanger werden ist hier uneinheitlich. Aber wir müssen ja auch an die eigentliche Schwangerschaft denken. Hierzu ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt.
Leider bleibt in den meisten Fällen die Ursache für eingeschränkte Samenbefunde ungeklärt. Lesen Sie hierzu auch diesen Artikel. Ist die Samenqualität nicht ausreichend für eine Befruchtung der Eizelle im Eileiter der Frau, dann wird eine ICSI-Therapie notwendig.
Ja, 1 bis 2 Tassen Kaffee am Tag scheinen die Chancen schwanger zu werden nicht zu beeinflussen. Weiterführende Literatur (englisch)!
Ja! Dies wird sogar vom Robert-Koch-Institut empfohlen. Näheres hier!
Folgende Möglichkeiten der sog. Pränataldiagnostik nach Eintritt einer Schwangerschaft gibt es:
Flyer Pränataldiagnostik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ja! Das Land Hessen zusammen mit dem Bund unterstützt jetzt auch den vierten Behandlungszyklus, der in der Regel nicht mehr von der Kasse übernommen wird. Ihr Wohnsitz muss hierfür allerdings auch in Hessen sein. Näheres finden Sie hier!
Nach derzeitigem Wissenstand bedeutet eine Flugreise kein erhöhtes Risiko für die Entwicklung des Embryos oder Feten, sofern eine unkomplizierte Schwangerschaft vorliegt. Bei Komplikationen wie Blutungen in der Frühschwangerschaft, Thromboseneigung, Diabetes etc. muss im Einzellfall durch den behandelnden Gynäkologen eine Risikoabschätzung erfolgen. Nähere Informationen (englisch) finden Sie in einer Arbeit des Royal College of Obstetricians & Gynaecologists.
Diese Frage wird sehr häufig gestellt und lässt sich nicht eindeutig beantworten. Dementsprechend findet man bei der Google-Suche ca. 342.000 Einträge. Eindeutige Regeln sind hier aber auch leider nicht zu finden. Schaut man allerdings bei Wikipedia was alles in Haarfärbemitteln enthalten sein kann (ein Auzug:
(Stoffe, die den Farbton etwas verändern) in Gegenwart von Wasserstoffperoxid und Ammoniak, Emulgatoren und Wasser auf das Haar gebracht. Die Farbstoffteilchen wandern nun in das – durch das alkalische Medium aufgequollene – Haarinnere und werden dort zu komplexen Farbstoffen oxidiert, wobei sie sich chemisch mit dem Haarkeratin verbinden. Erst durch die Oxidation der Farbstoffbasen durch das Wasserstoffperoxid entsteht der Farbstoff. Ein käufliches, permanentes Haarfärbemittel besteht aus zwei Komponenten: Einer Tube mit den Oxidationsbasen, Nuancierern und einem Fläschchen mit Wasserstoffperoxid.
Neben den Farbstoffbasen enthält ein Haarfärbemittel noch Verdickungsmittel, beispielsweise Fettalkohole und Lanolin, sodass die Mischung cremiger wird. Damit die Oxidationsbasen nicht unter Lufteinfluss vorzeitig oxidiert werden, enthält ein Färbmittel ferner Antioxidantien, zum Beispiel Natriumsulfit beziehungsweise Natriumformaldehydsulfoxylat oder Ascorbinsäure. Ferner ist in der Farbpaste etwas Ammoniaklösung (circa 1%ig oder Monoethanolamin) und etwas Tensid enthalten.[2]
- Oxidationsbasen und Nuancierer
Oxidationsbasen können p-,o-Phenylendiamin, o-,p-Dihydroxybenzol und o-,p-Aminophenol beziehungsweise Derivate dieser Verbindungen sein. Je nach Zusammensetzung der aromatischen Verbindungen erhält man unterschiedliche Farbtöne.
Gebräuchliche Oxidationsbasen sind beispielsweise 2,5-Diaminotoluol, 2,3-Diaminotoluol, 2-Aminophenol und 4-Aminophenol. Als Nuancierer dienen die disubstituierten Aromaten in m-Position (m-Dihydroxybenzol, m-Aminophenol, m-Phenylendiamin).[2]
- Verbotene Inhaltsstoffe
Durch die deutsche Kosmetik-Verordnung von 1977 und 1982 wurden 1,4-Phenylendiamin, 2,4-Toluoldiamin und 2,4-Diaminoanisol verboten, da sie im Verdacht karzinogener Wirkung stehen. Auch bei 2,4-Diaminoanisol und 2,4-Diaminotoluol sind krebserregende Effekte nachgewiesen worden. Verboten in Haarfärbemitteln sind die folgenden Verbindungen: 1,2-Diaminobenzol, 1,4-Diaminobenzol, 2,4-Diaminoanisol, 2,5-Diaminoanisol, 2,4-Diaminotoluol, 2-Amino-4-nitrophenol, 2-Amino-5-nitrophenol. Die erlaubten Farbstoffe dürfen nur in den erlaubten Dosen im Färbemittel vorliegen.[8] Vor 1990 wurden die Verbote von chemischen Inhaltsstoffen bei Haarfärbemitteln von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt.) ,so drängt sich doch der Gedanke auf, wenigstens in den ersten 12 Schwangerschaftswochen auf das Haarefärben zu verzichten. Dies ist auch unsere generelle Empfehlung.
Unsere Daten zeigen eindeutig, dass die Kultur der Embryonen bis Tag 5 überlegen ist. Hier erst werden die unterschiedlichen Entwicklungspotentiale der einzelnen Embryonen sichtbar. Weitere Infos hier!
Häufig kommt die Frage nach der Ernährung bei Kinderwunsch. Es liegt auf der Hand, dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung eine Grundvoraussetzung bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft ist. Allgemeine Empfehlungen hierzu finden Sie zahlreich im Internet. Wir wollen hier aber vielmehr auf industriell verarbeitete Lebensmittel mit potentiell schädigenden Inhaltsstoffen hinweisen. Das sog. europäische Schnellwarnsystem kann Ihnen hier helfen. Entsprechende Listen finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz. Klicken Sie hier.