Leider gibt es einige Vorschriften, an die wir uns halten müssen:
Für Ihren ersten Termin bei uns benötigen Sie zwingend für beide Partner einen Überweisungsschein und die Krankenkassenkarte (nur gesetzlich versichert). Dieser muss für die Frau vom Frauenarzt ausgestellt werden, für den Mann muss die Überweisung vom Urologen, Dermatologen oder auch dem Frauenarzt der Frau erfolgen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin weiterhin einen gültigen Lichtbildausweis, falls Sie verheiratet sind, eine Kopie der Heiratsurkunde, einen Nachweis über eine zweimalige Rötelnimpfung der Frau (alternativ den Röteln-Antikörpertiter) sowie alle schon vorliegenden Befunde mit. Diese können Sie auch alternativ per E-Mail schon vorab über unseren sicheren Cryptshare-Server senden (optimal bei Erstgespräch über VideoCall):
Geben Sie hierzu in Ihren Internetbrowser folgendes ein: https://cryptshare.ivf-da.de . Bitte beachten Sie, dass Sie auch https:// voranstellen. Folgen Sie den Anweisungen und nehmen Sie als Empfänger folgende E-Mail- Adresse: MFA@ivf-da.de . Falls Sie für optimale Sicherheit ein Passwort vergeben, teilen Sie dieses bitte vorab postalisch oder telefonisch mit.
Gerne kann der Mann auch schon vor dem ersten Gespräch einen Termin für ein Spermiogramm bei uns unter 06151 500 98 -414 ausmachen.
Sollte im Vorfeld schon feststehen, dass eine IVF-oder ICSI-Behandlung notwendig wird und soll diese über die gestzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, so müssen beide Partner im Vorfeld durch einen Arzt, welcher nicht die Behandlung durchführt, beraten werden. Für die Frau erfolgt diese Beratung durch den Frauenarzt. Bei einer notwendigen ICSI-Behandlung bei eingeschränktem Spermiogramm erfolgt diese für den Mann durch einen Andrologen. Zur Beantragung werden 2 aktuelle Spermiogramme benötigt. Dieses wird in den Richtlinien über künstliche Befruchtung unter 11.5 vorgegeben. Entsprechende Muster zum Ausdrucken finden Sie hier .
Siehe auch: https://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/krankenkassen/neue-richtlinien-zur-kostenuebernahme-bei-icsi-7537/
Sollte im Vorfeld schon bekannt sein, dass eine ICSI-Therapie notwendig wird und soll diese über die private Krankenversicherung des Mannes abgerechnet werden, so sind in der Regel 2 Spermiogramme im Abstand von 12 Wochen für die Kostenzusage der PKV notwendig. Bitte beachten Sie dies für Ihre zeitliche Planung.